Leitfaden: Vertrauenswürdige und ethisch vertretbare KI als Grundlage für deren Akzeptanz
Schon bevor sich eine Organisation entschließt, KI-gestützte Systeme oder Produkte zu entwickeln bzw. in ihre Prozesse zu implementieren, sollte sie prüfen, was deren Einsatz für das Unternehmen und Kunden bedeutet. Diese Überlegungen sollten sich alle Ebenen und Abteilungen des Unternehmens machen, dies schließt die Entwicklungsabteilungen, den Vertrieb, das Marketing und die PR mit ein.
Folgende Kriterien in der ethischen Bewertung der relevanten KI bzw. der KI-gestützten Systeme empfehlen die Autorinnen und Autoren:
- Gewährleistung von Transparenz
Verständlichkeit des zu Grunde liegenden algorithmischen Systems - Rechtschaffenheit
Klärung der Verantwortlichkeitsverhältnisse bezüglich der verwendeten KI - Schutz der Privatsphäre
Datenschutz, Anonymisierung von Daten, Rückverfolgbarkeit - Fairness
Vorurteilsfreiheit der Algorithmen und zugrunde liegenden Daten im Hinblick auf Gerechtigkeit - Robustheit
Verlässlichkeit und Sicherung der verwendeten Daten, Vermeidung von Fehlern, Sicherheit gegenüber externen Zugriffen
Den kompletten Leitfaden können Sie hier einsehen:
Weitere Beiträge
Drohnen im Kontext der Wohnungswirtschaft
Für Wohnungsunternehmen sind die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen an verschiedene Anforderungen geknüpft. Ein Leitfaden der ForeSight Konsortialpartner GdW und GSW Sigmaringen beleuchtet die Rechtslage, effizienzsteigernde Maßnahmen bei verschiedenen Anwendungsfällen und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Analyseverfahren. Ein Prüfschema unterstützt Wohnungsunternehmen bei der Auswahl geeigneter Partner für Drohnenflüge.
Akzeptanzstudie zu Drohneneinsatz im Wohnumfeld veröffentlicht
Im Rahmen von ForeSight wurde eine Akzeptanzuntersuchung von Drohnen-Einsätzen im Rahmen von Servicetätigkeiten in Future Living® Berlin durchgeführt. Das Ergebnis: 92 % der Mietenden bringt Verständnis für den Einsatz von Drohnen im Auftrag des Vermieters auf. Fast 60 % der Befragten bewerten den Drohnenflug auch dann als unkritisch, wenn diese nah an den eigenen Fenstern vorbeifliegt.
BMK plant Förderaufruf „Smart Living Dienste & Anwendungen“ im Rahmen von SmartLivingNEXT
Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) plant eine an SmartLivingNEXT gekoppelte Ausschreibung für österreichische Organisationen und Konsortien mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von voraussichtlich 1 Mio. Euro bereitzustellen. Die Mindestförderhöhe pro österreichischem Projekt beträgt 100.000 Euro. Die Ausschreibungseröffnung ist für 2.2.2023 geplant. Um die Bildung der Konsortien zu unterstützen, wird eine Vernetzungsveranstaltung am 9.2.2023 zwischen 10 bis 12 Uhr online angeboten. Der Einreichschluss für österreichische Projektanträge ist am 17.7.2023.