KI-Lösungen rechtssicher implementieren
Mit dem Einsatz KI-gestützter Lösungen betreten viele Wohnungsunternehmen Neuland. Aus den in ForeSight definierten Anwendungsbereichen ergeben sich verschiedene rechtliche Fragestellungen, die von Wohnungsunternehmen bzw. deren Dienstleistern beachtet werden müssen, um bei der Umsetzung von KI- und anderen digitalen Anwendungen Rechtssicherheit zu ermöglichen.
Über den Autor
Dr. Claus Wedemeier leitet das Referat Digitalisierung und Demografie des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der GdW vertritt als Spitzenverband der sozial orientierten Wohnungswirtschaft bundesweit 3.000 Wohnungsunternehmen mit einem Mietwohnungsbestand von über 6 Millionen Wohnungen.
Das Teilprojekt beinhaltet rechtliche Rahmenbedingungen zur Nutzung von Gebäude- und Bewohnerdaten im Rahmen von KI-Anwendungen. Wesentliche Grundlagen werden beschrieben. Daraus abgeleitete Bewertungen und Hilfestellungen gehen in die Toolbox ein.
Relevante Veröffentlichungen, Gesetze und Beispielregelungen wurden ethisch sowie datenschutz- und mietrechtlich analysiert. Für eine Bewertung der Use Cases erfolgte deren Verdichtung zu Produkten. Im Fokus standen aufgrund einer erwarteten erhöhten praktischen Relevanz die Anwendungen „Digitaler Türzugang“ und „Drohnenflüge“. Zudem erfolgten Abstimmungen mit Dritten wie der Versicherungswirtschaft.
Das Arbeitspaket ergänzt die im Projekt entwickelten generischen Use Cases um die Perspektive der Umsetzbarkeit aus Anwendersicht. Gemeinsam mit der GSW Sigmaringen wurden rechtliche Aspekte untersucht und Erfahrungen aus dem Future Living-Reallabor berücksichtigt.
Der Nutzen liegt darin, mögliche Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung der im Projekt definierten Anwendungsfälle einzuschätzen, wie der Einsatz von KI-Technologie in Bewohner- bzw. unternehmensnahen Prozessen rechtssicher gelingt. Im Ergebnis werden Wohnungsunternehmen bzw. deren Dienstleister Handlungsempfehlungen gegeben. Konkret entstanden u.a. zwei Arbeitshilfen „Digitaler Türzugang“ und „Drohnenflüge“.